Regionaler Ergänzungsvertrag

Im Kanton Bern (ausgenommen Berner Jura) besteht ein Regionaler Ergänzungsvertrag (EV) zum GAV. Dieser stützt sich auf Art. 5.1 lit. b und Art. 7 GAV. Dieser EV ist verbindlich für alle Verbandsbetriebe und deren Arbeitnehmer.

Regionaler Ergänzungsvertrag (EV)
Anhang 1
Anhang 2