DIE PARITÄTISCHE KOMMISSION DER GEBÄUDETECHNIKBRANCHE IM KANTON BERN (PK GT BE)

Die Paritätische Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Bern (PK GT BE) ist im Auftrag der Paritätischen Landeskommission der Gebäudetechnikbranche (PLK) für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Gebäudetechnikbranche im Kanton Bern (Ausnahme Berner Jura) verantwortlich.

Der Vollzug umfasst gemäss Art. 10.2 des GAV hauptsächlich folgende Aufgaben:
  • Information der Firmen und Arbeitnehmenden
  • Unterstellungsabklärungen bei neuen Firmen (Allgemeinverbindlichkeit des GAV)
  • Durchführung von GAV-Konformitäts- und Baustellenkontrollen
  • Ausstellung von GAV-Bestätigungen
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung


Paritätisch bedeutet, dass sich die Kommission aus gleich vielen Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzt.