DIE PARITÄTISCHE KOMMISSION DER GEBÄUDETECHNIKBRANCHE IM KANTON BERN (PK GT BE)
Der Vollzug umfasst gemäss Art. 10.2 des GAV hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Information der Firmen und Arbeitnehmenden
- Unterstellungsabklärungen bei neuen Firmen (Allgemeinverbindlichkeit des GAV)
- Durchführung von GAV-Konformitäts- und Baustellenkontrollen
- Ausstellung von GAV-Bestätigungen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
Paritätisch bedeutet, dass sich die Kommission aus gleich vielen Mitgliedern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzt.