Weiterbildung

Beitrag an die Weiterbildung in der Gebäudetechnikbranche im Kanton Bern

 

Beitragsberechtigt sind alle Personen, die

- dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind
- Vollzugskostenbeiträge leisten
- bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Höhe der Beiträge

- Die einzelnen Vergütungen sind der Tabelle im Reglement zu entnehmen.
- Arbeitnehmer von Suissetec-Firmen erhalten zusätzliche Beträge, da diese Firmen noch einen zusätzlichen Regionalbeitrag leisten.
- Die Beitragssätze kommen zur Anwendung, sofern der Gesuchsteller in den letzten 36 Monaten durch den/die Arbeitgeber gemeldet und abgerechnet wurde.
- Reise, Verpflegung, Übernachtung sowie Prüfungsgebühren werden nicht entschädigt.

Geltendmachung

- jeder Kurs wird nur einmal subventioniert
- muss innerhalb von drei Monaten seit Abschluss mittels Gesuch eingereicht werden
- kann vom Arbeitgeber oder -nehmer eingereicht werden
- dem Gesuch müssen Rechnung und Bestätigung beiliegen

 

Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen aus der paritätischen Kasse, finden Sie im Reglement über die Berufs- und Vollzugskostenbeiträge.

Bei Fragen steht Ihnen das PK-Sekretariat gerne zur Verfügung.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen.