Deklaration

Beitragspflichtige Arbeitnehmer:

Die Inkassostelle der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Bern (PK GT BE) stellt jährlich im November die Vollzugskostenbeiträge und bei AVE-Firmen die Arbeitgeber- und Grundbeiträge in Rechnung.

Personalmutationen, Adressänderungen, unbezahlte Ferien usw. melden Sie bitte fortlaufend ans Sekretariat. Gerne nehmen wir Ihre Meldungen telefonisch oder an die E-Mailadresse sekretariat (at) pbkbern.ch entgegen.

Als Hilfe stellen wir Ihnen die entsprechenden Erklärungsformulare zur Verfügung:
- suissetec- und swisssolar-Mitglieder: Erklärung
- AVE-Betriebe: Erklärung AVE
- Betriebe ohne GAV-unterstellte Arbeitnehmer: Erklärung keine MA

Nicht beitragspflichtig 
sind gemäss Art. 3.4 GAV

- Familienangehörige der Betriebsinhaber
- Höhere Vorgesetzte ab Stufe Abteilungsleiter / Montageleiter, denen Mitarbeiter unterstellt sind
- Höhere Vorgesetzte die geschäftsleitende Funktionen haben
- Kaufmännisches Personal
- Arbeitnehmende auf dem Gebiet der technischen Planung, Projektierung oder Kalkulation
- Lernende

Dieses Personal müssen Sie nicht melden.