Finanzierung

Die PK GT BE finanziert sich gestützt auf Art. 16 und Art. 20 GAV AVE und Anhang 2 GAV "Reglement Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag" wie folgt:

  • Beiträge der unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Vollzugskostenbeiträge, Grundbeiträge und Regionalbeiträge)
  • Anschlussvertragsgebühren
  • Zinserträge
  • weitere Einnahmen
Die PK GT BE führt die PK-Rechnung nach dem Bruttoprinzip. Die revidierte Jahresrechnung wird dem SECO zur Einsicht zugestellt.