Finanzierung
Die PK GT BE finanziert sich gestützt auf Art. 16 und Art. 20 GAV AVE und Anhang 2 GAV "Reglement Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag" wie folgt:
- Beiträge der unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Vollzugskostenbeiträge, Grundbeiträge und Regionalbeiträge)
- Anschlussvertragsgebühren
- Zinserträge
- weitere Einnahmen